Hygienekonzept

Grundlage ist die aktuell gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung in der Fassung vom 17. September 2020, insb. §1 Allgemeines und §21 Kulturstätten. Für die Nutzung der Räume des Bürgerzentrums sind folgende Hygieneanforderungen zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen zwingend zu beachten:

Allgemeine Hygieneregeln

  • Es gelten die aktuellen allgemeinen Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Institutes (Händewaschen, Husten-Nies-Etiekette, Abstandhalten).
  • Personen mit Krankheitssymptomen, welche auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten könnten ( z.B. Husten, Fieber, Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust, Durchfall), sowie Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten, dürfen Räume des Bürgerzentrums nicht betreten.
  • Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 mtr. zwischen den Teilnehmern vor, während und nach der Raumnutzung ist zu beachten. Soweit während einer Nutzung der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Teilnehmern zu tragen ggf. sind weitere erforderliche Hygienemaßnahmen zu beachten.
  • Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft, beim Verlassen und auf den Gängen des Hauses sowie beim Aufsuchen der Sanitärräume zu tragen.
  • Regelmäßiges Lüften: 10 Minuten pro 60 Minuten Raumnutzung.
  • Für die Desinfektionsmöglichkeiten hat der jeweilige Verein/Gruppierung bei Nutzung der Räume des Bürgerzentrums selbst Sorge zu tragen.

Kitzingen 06.10.2020

gez. Vorstand Verein Bürgerzentrum